Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Willmy Consult & Content GmbH für Verlags- und Druckleistungen

§ 1 Begriffsbestimmungen (Definitionen)

(1)   Auftraggeber ist der Kunde, der Willmy Consult & Content GmbH, Gutenstetter Str.8A, 90449 Nürnberg, (im Folgenden:   Willmy C&C), mit der Erstellung und Ausführung von Vertragsleistungen beauftragt.

(2)   Vertragsleistungen sind insbesondere Verlagsleistungen, Druckleistungen und Anzeigenleistungen.

(3)   Verlagsleistungen sind die Erstellung von Texten, Bildern und Anzeigen bis hin zur teilweisen oder vollständigen   Publikation in gedruckten Produkten oder über digitale Medien sowie die Publikations- und Beilagenverteilung.

(4)   Druckleistungen sind gedruckte Publikationen oder sonstige Druckwerke.

(5)   Ein Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder   sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder im Internet (oder in anderen digitalen Medien) zum Zwecke der   Verbreitung.

(6)   Im Auftrag oder Interesse des Auftraggebers erbringt Willmy C&C auch sonstige Leistungen, die den vorliegenden   Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.

§ 2 Anwendungsbereich

(1)   Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen sind die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich   maßgebend. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber, auch wenn sie bei   späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, und erstrecken sich auf alle im Rahmen der   Geschäftsbeziehung gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc. unabhängig davon, ob diese   mündlich, schriftlich oder per Internet gemacht werden.

(2)   Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, solche gelten nur insoweit, als ihnen   ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

(3)   Für Abonnements gelten in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesonderte Vertragsbedingungen,   auf die insoweit verwiesen wird.

§ 3 Schriftform

Jede Ergänzung oder Änderung des Vertrages, der vorliegenden anwendbaren Geschäftsbedingungen oder andere Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

§ 4 Vertragsabschluss

(1)   Der Auftraggeber kann Aufträge schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder Internet erteilen. Angebote von Willmy C&C   erfolgen ausschließlich schriftlich.

(2)   Die Vertragsparteien sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, 30 Tage an ihr Angebot gebunden.

(3)   Aufträge gelten erst dann als durch Willmy C&C angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Hierzu übersendet   Willmy C&C dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung, die der Auftraggeber zu prüfen hat. Etwaige   Abweichungen zu seiner Auftragserteilung hat der Auftraggeber unverzüglich an Willmy C&C mitzuteilen, da sich der   Vertragsgegenstand letztlich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung bestimmt.

§ 5 Urheberrechte und Nutzungsrechte im vorvertraglichen Bereich

(1)   Die im Rahmen von Präsentationen und der Vertragsanbahnung übergebenen Konzeptentwürfe, die darin ausgeführten   Gedanken, Ideen, Konzepte und Werbeansätze sind geistiges Eigentum von Willmy C&C und unterliegen den gesetzlichen   Urheberrechtsbestimmungen. Eine Verwirklichung der Ideen und Ideenansätze ist nur auf Grundlage vorheriger   vertraglicher Vereinbarung mit der Willmy C&C als Rechtsinhaberin möglich. Die ganze oder auch nur teilweise   Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

(2)   Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten sichert durch die Entgegennahme absolute Vertraulichkeit und   Stillschweigen über die darin genannten Ideen, Vorschläge und Gedankenansätze zu.

(3)   Der Empfänger von Entwürfen oder Konzepten haftet bei unberechtigter Vervielfältigung, Verwendung, Bekanntgabe oder   Weitergabe an Dritte für den Willmy   C&C hieraus entstehenden Schaden. Dies schließt auch den Schaden ein, den   Willmy C&C durch eigene Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten hieraus erleidet.

(4)   Der Empfänger ist auf Verlangen gegenüber Willmy C&C zur unverzüglichen Herausgabe sämtlicher   Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe, insbesondere wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt, verpflichtet.   Der Empfänger darf keine eigenen Abschriften oder Vervielfältigungen dieser Unterlagen zurückbehalten. Bei   Zuwiderhandlung ist der Empfänger gegenüber Willmy C&C schadensersatzpflichtig.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte nach Vertragsabschluss

(1)   Sämtliche Rechte an Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik etc.) und Layout stehen ausschließlich Willmy C&C zu und   verbleiben auch nach Vertragsabschluss und -durchführung alleiniges Eigentum von Willmy C&C. Das geistige Eigentum   an Konzepten, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entwickelt worden sind, steht ausschließlich Willmy C&C zu;   für diese Konzepte ist gleichfalls die vorstehende Bestimmung anwendbar.

(2)   Jede Art der Vervielfältigung und Weitergabe (Verkauf, Verleih, Vermietung etc.)  von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik,   etc.) und Layout an Dritte ist während des Vertrags sowie nach Vertragsende ohne die schriftliche, vorherige und   ausdrückliche Genehmigung durch Willmy C&C untersagt.

(3)   Ebenso ist jede Veränderung von Konzepten, Inhalten (Text, Bild, Grafik etc.) und Layout untersagt, insbesondere die   Bearbeitung und Weiterentwicklung, Übersetzung oder sonstige Umarbeitung.

(4)   Die von Willmy C&C erstellten Urheberrechtsvermerke auf den Produkten und Dokumenten bzw. Anwendungen dürfen   nicht durch den Auftraggeber oder Dritte verändert oder entfernt werden

(5)   Der Auftraggeber macht sich im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen des § 6 (1), (2), (3), (4)   gegenüber Willmy C&C schadensersatzpflichtig. Die Pflicht zum Schadensersatz schließt Schäden ein, die Willmy C&C   durch ihrerseits hieraus entstehende Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten entstehen.

(6)   Auf Verlangen hat der Auftraggeber nach Vertragsende Präsentationsunterlagen und Konzeptentwürfe der Willmy C&C   sowie solche, die in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber entstanden sind und die im Rahmen des Vertrages nicht zur   Anwendung gekommen sind, an Willmy C&C herauszugeben.

(7)   Der Auftraggeber garantiert gegenüber Willmy C&C, dass sämtliche Grafiken, Bilder, Daten, Ton, Texte oder sonstige   Informationen, die der Auftraggeber Willmy C&C im Rahmen der Projektbearbeitung und Vertragserfüllung zur Verfügung   stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch eine Verletzung Rechte Dritter eintreten, stellt der Auftraggeber Willmy   C&C von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber solchen Dritten frei.

§ 7 Lieferung, Lieferungs- und Leistungszeit  

(1)   Leistungszeit für reine Verlagsleistungen im Sinne des § 1 (3) vorliegender Bedingungen (z.B. Content- und   Textlieferungen, Anzeigen, Beilagen, Einzelpublikationen in Druckwerken):

(a)   Soweit sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung kein bestimmtes oder bestimmbares Leistungsdatum (z.B.   Erscheinungsdatum, konkrete Ausgabe eines Druckwerkes für die Anzeige, Beilage oder den Publikationsbeitrag) ergibt,   ist Willmy C&C berechtigt, die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen, wobei im Rahmen der möglichen   innerbetrieblichen Disposition die erkennbaren Interessen des Auftraggebers hinsichtlich eines bestimmten   Veröffentlichungs- und Erscheinungszeitpunktes berücksichtigt werden.

(b)   Mit der Verlagsleistung in der nach dem Vertragsabschluss nächstfolgenden Ausgabe eines Druckwerkes kann nur   gerechnet werden, wenn die vom Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Anzeigentext, soweit   erforderlich Druck- und Verteilvorlagen etc.) zu dem von Willmy C&C vorgegebenen Schlussterminen (Redaktions-,   Anzeigen-, Druckdaten-, Beilagenannahmeschluss) vorliegen. Die jeweiligen Schlusstermine gibt Willmy C&C auf Anfrage   bekannt.

(c)   Anzeigen sind spätestens zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das   Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten   Anzeige abzuwickeln. Abweichende Abruffristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(2)   Lieferungs- und Leistungszeit für umfassende Publikations-, Druck- und Drucklieferungsleistungen im Sinne von § 1 (4)   vorliegender Bedingungen:

(a)   Besteht die Vertragsleistung von Willmy C&C in der umfassenden Erstellung und Lieferung eines Druckwerkes für den   Auftraggeber, so geht die Gefahr mit Übergabe der Druckwaren an die ordnungsgemäß beauftragte Transportperson auf   den Auftraggeber über. Bei elektronischer Datenübermittlung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Daten auf   einem Server des Kunden oder eines mit der Weiterverarbeitung beauftragten Unternehmens eingegangen sind.

(b)   Die verbindliche Vereinbarung von Leistungs- und Lieferterminen bedarf der Schriftform. Ohne konkrete Vereinbarung liegt   die Lieferzeit grundsätzlich bei 14 Werktagen nach Fertigstellung des Auftrages.

(c)   Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen, insbesondere Informationsleistungen, nicht rechtzeitig und   entstehen hierdurch Wartezeiten, die zur Verzögerung der Leistung durch Willmy C&C führen, wird diese Verzögerung zu   Lasten des Auftraggebers angerechnet. Willmy C&C gerät insoweit nicht in Lieferverzug. Willmy C&C behält sich vor, vom   Vertrag zurückzutreten, wenn eine solche von Willmy C&C nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung länger als 12   Wochen andauert.

(d)   Willmy C&C gerät nur durch schriftliche Mahnung in Verzug.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner, der für die Willmy C&C der Gesprächspartner ist und die erforderlichen Entscheidungen verbindlich treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich hinsichtlich sämtlicher Lieferungen und Leistungen zur unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht im Sinne des § 377 HGB. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber nach 10 Werktagen nach Feststellung des Mangels, unter genauer Bezeichnung schriftlich an Willmy C&C mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei angenommen. Die schriftliche Mängelrüge hat durch den vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner (§ 8 der vorliegenden Bedingungen) zu erfolgen.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Publikationen

(1)   Der Auftraggeber hat außer bei ausdrücklicher Vereinbarung keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung seiner   Publikation innerhalb des Publikationsmediums. Diese Platzierung legt Willmy C&C nach billigem Ermessen selbst fest.   Erkennbare Interessen des Auftraggebers werden so weit wie möglich dabei berücksichtigt.

(2)   Auftragswünsche für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach Wunsch des Auftraggeber ausschließlich in bestimmten   Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Positionen des Publikationsmediums erscheinen sollen, müssen bei Willmy   C&C spätestens zu dem für diese Leistung erforderlichen Schlusstermin vorliegen, damit Willmy C&C prüfen und auf   Wunsch des Auftraggebers diesem mitteilen kann, ob der Wunsch noch realisierbar ist oder nicht § 7 (1) (b) der   vorliegenden Bedingungen gilt entsprechend.

(3)   Publikationsvorbehalt:
  Willmy C&C behält sich vor, Publikations-, Beilagen- oder Verteilaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines   Abschlusses) wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der Gestaltung nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten   Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen zwingendes Recht verstößt oder die Veröffentlichung für   Willmy C&C objektiv unzumutbar ist.

(4)   Publikationsqualität bei Vorlagen des Auftraggebers:
  Für die Qualität der Verlagsleistungen ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit sie von der Beschaffenheit der vom   Auftraggeber beizustellenden Vorlagen abhängt. Willmy C&C haftet in diesen Fällen nur für eigene Ausführungsmängel bei   der Umsetzung der Auftraggeber-Vorlagen sowie für eine schuldhafte Verletzung der Hinweispflicht gegenüber dem   Auftraggeber, wenn die Mängel der Vorlagen für Willmy C&C vor ihrer Verarbeitung erkennbar waren.

(5)   Druck- oder sonstige Vorlagen des Auftraggebers werden von Willmy C&C nur auf besondere Aufforderung, die mit   Zusendung der Vorlage erklärt werden muss, an den Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber kann auch zu einem   späteren Zeitpunkt Rückgabe seiner Vorlagen verlangen, soweit diese nicht in der Zwischenzeit vernichtet worden sind.   Soweit eine Aufbewahrungspflicht vereinbart wird, endet diese drei Monate nach Vertragserfüllung durch Willmy C&C, falls   nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.

(6)   Haftung des Auftraggebers für Vorgaben oder Vorlagen

(a)   Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die gewünschte   Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Daten (z.B. Text- und Bildmaterial). Willmy C&C ist nicht   verpflichtet, Vertragsleistungen, soweit sie auf Vorgaben des Auftraggebers beruhen, daraufhin zu prüfen, ob sie Rechte   Dritter beeinträchtigen.

(b)   Der Auftraggeber stellt Willmy C&C von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Ausführung des   Auftrages gegen Willmy C&C erwachsen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Kosten der Veröffentlichung einer   Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Publikation bezieht, zu tragen.

(c)   Eine (Mit-) Verantwortung der Willmy C&C für die Verletzung Rechter Dritter durch den Inhalt von Vorlagen des Auftraggeber   kommt nur in Betracht, wenn diese für Willmy C&C auch ohne gesonderte Prüfung bis zur Verarbeitung offenkundig waren.

(d)   Für Fehler aus fernmündlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Übermittlung übernimmt Willmy C&C keine Haftung,   soweit sie nicht nachweislich von Willmy C&C zu vertreten sind. Dies gilt gleichfalls für die Vorlage von undeutlich   geschriebenen Texten.

(e)   Sind etwaige Mängel der Publikationsvorlagen für Willmy C&C bei Eingang nicht erkennbar, sondern werden erst später   deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Publikation insoweit keine Ansprüche. Für fehlerhafte   Wiederholungsanzeigen infolge unerkennbar fehlerhafter Vorgaben besteht jeweils kein Gewährleistungsanspruch,   soweit der Auftraggeber nicht vor dem maßgeblichen Schlusstermin für die Folgepublikation entsprechend seiner   Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 9 dieser Bestimmungen) auf den Mangel hinweist

§ 11 Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung von Willmy C&C geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Korrekturen des Probeabzugs. Willmy C&C berücksichtigt alle Korrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs genannten Frist mitgeteilt werden. In allen übrigen Punkten gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Abzug vom Auftraggeber nicht zurückgeschickt wird oder in gleichwertiger Weise gegenüber Willmy C&C erforderliche Korrekturen mitgeteilt werden. Diese Erklärungsfiktion gilt nur dann nicht, wenn Willmy C&C sichere Anhaltspunkte dafür hat, dass der Korrekturabzug vom Auftraggeber nicht zur Kenntnis genommen werden konnte.

§ 12 Preise und  Zahlungen

(1)   Sofern sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Preise der jeweils bei   Vertragsschluss gültigen Preisliste. Bei wiederholten Abrufen von Vertragsleistungen (insbesondere Anzeigenaufträgen)   gilt außer bei ausdrücklicher abweichender Vereinbarung der zum jeweiligen Abruftermin gültige Tarif.

(2)   Zu allen Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(3)   Verpackungs- und Versandkosten sind in den Preisen nicht enthalten, sondern werden dem Auftraggeber gesondert   berechnet.

(4)   Bei Aufträgen über die wiederholte oder mehrfache Veröffentlichung von Anzeigen oder anderen Publikationen hat Willmy   C&C Anspruch auf   Abschlagszahlungen für die bis dahin ausgeführten Leistungen. Anspruch auf volle Vorauszahlung   oder Abschlagszahlungen besteht ferner, wenn der Kunde der Firma Willmy C&C noch nicht bekannt ist oder seinen Sitz   im Ausland hat.

(5)   Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Zahlung 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Der   Zugang der Rechnung wird widerlegbar 3 Werktage nach Absendung vermutet.

(6)   Gerät der Auftraggeber 7 Tage nach Fälligkeit (14 Tage nach Rechnungserhalt) in Zahlungsverzug, ist Willmy C&C   berechtigt, gemäß § 288 Abs. 2 BGB 8% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als   Verzugsschadensersatz zu verlangen.

(7)   Eine Aufrechnung oder Verrechnung des Auftraggebers gegen Forderungen von Willmy C&C ist nur mit unstreitigen oder   rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

(8)   Der Auftraggeber darf keine Forderungen gegen Willmy C&C ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte   abtreten.

§ 13 Vorbehalte

(1)   Das Eigentum an gelieferten Produkten (insbesondere Druckwerke) geht erst mit vollständiger Zahlung des Preises auf   den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges die   Produkte weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt an Willmy C&C alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seinen   Abnehmer zur Sicherung der Zahlungsforderung von Willmy C&C ab. Willmy C&C nimmt diese Abtretung an.

(2)   Der Auftraggeber bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis von Willmy C&C, die   Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon jedoch unberührt.

(3)   Ist der Auftraggeber mit ein oder mehreren Zahlungen in Verzug oder wird über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet, so   darf er über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen. Willmy C&C ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag   zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

(4)   Vorbehaltsware bleibt frei von Rechten Dritter und wird insbesondere nicht Gegenstand von Pfandrechten Dritter.

§ 14 Mängel, Nachbesserung, Gewährleistung

(1)   Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige (vgl. § 9 dieser Bestimmungen) gilt die Vertragsleistung von Willmy C&C als   angenommen und der Auftraggeber verliert seinen Gewährleistungsanspruch, es sei denn der Mangel war trotz   Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Transportschäden sind in Gegenwart der jeweiligen Zusteller sofort   festzustellen und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung anzuzeigen. Gemäß § 7 (2) (a) dieser Bedingungen haftet   Willmy C&C ab Gefahrübergang weder für Verlust noch für Transportschäden.

(2)   Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Publikation   (Mangel) zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung in Gestalt eines korrekten Nachdruckes der Publikation bzw. eines   erneuten Beifügens der Beilage. Dies gilt jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Publikation beeinträchtigt   wurde.

(3)   Lässt Willmy C&C die für die Nacherfüllung gesetzte Frist schuldhaft verstreichen oder ist die Ersatzpublikation erneut aus   einem von Willmy C&C zu vertretenden Grund mangelhaft, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen   oder vom Vertrag zurücktreten.

(4)   Abweichend von § 14 (1) wird der Auftraggeber nicht zunächst auf eine Ersatzpublikation verwiesen, wenn die Publikation   ihren ausdrücklichen oder aus den Umständen erkennbaren Zweck mit einer späteren Ersatzveröffentlichung nicht mehr   erreichen kann.

(5)   Willmy C&C hilft bei Bedarf dem Auftraggeber, den Mangel oder die Fehlerquelle zu suchen. Stellt sich heraus, dass der   Mangel nicht von Willmy C&C zu vertreten ist, wird diese Leistung der Fehlersuche dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 15 Haftung

(1)   Willmy C&C haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

(2)   Für leichte Fahrlässigkeit haftet Willmy C&C nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck   gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene (auch mittelbare) Schäden der Höhe nach auf €   5.000,- pro Schadensfall begrenzt.

(3)   Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt   insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden; Schäden, die nicht am   Produkt selbst, sondern durch dessen Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen entstanden sind).

(4)   Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an   Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 16 Höhere Gewalt

Willmy C&C hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb des Einflussbereiches von Willmy C&C liegenden Hinderungsgrund (Naturkatastrophen, Krieg, Ein- und Ausfuhrsperren etc.) beruht. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund mehr als 3 Monate an, so ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1)   Auch ohne Hinweise seitens Willmy C&C sind im Zweifel sämtliche Waren (insbesondere Druckerzeugnisse)   ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Auftraggeber erkennt deutsche, ausländische und internationale   Exportkontrollbestimmungen an und verpflichtet sich, solche Produkte weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen   oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische, deutsche   oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten   sämtliche erforderlichen Exportdokumente einzuholen.

(2)   Willmy C&C ist berechtigt, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes die im Zusammenhang mit der   Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(3)   Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den   Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(4)   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden   Streitigkeiten, auch für Wechsel- oder Scheckprozesse, ist Nürnberg.

(5)   Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam   sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen   Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.


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